Provisionen
Wann und von wem ist eine Provision zu zahlen?
Grundsätzlich unterliegen alle Makler der Preisangabenverordnung (PAngV). Wenn Sie als Käufer oder Mieter im Exposé, Internet oder in der Zeitungsanzeige keinen Hinweis auf eine Provision entdecken, ist auch in der Regel keine zu zahlen. Leider gibt es in der Immobilienbranche einige schwarze Schafe, die Ihnen gern nach der Besichtigung noch eine Provisionsvereinbarung abverlangen wollen.
Wenn der Makler eine berechtigte Provisionsforderung hat, ist diese mit Zustandekommen des Kauf-oder Mietvertrages verdient und fällig, das heißt: erst wenn beide Vertragsparteien den Vertrag unterzeichnet haben, wird Ihnen ein seriöser Makler eine Rechnung erstellen.
Bei Verkäufern oder Vermietern wird im Maklervertrag geregelt, ob und in welcher Höhe eine Provision zu zahlen ist. Bei den finalen Verkaufsverhandlungen sind aber auch individuelle Vereinbarungen üblich. Aber auch hier gilt, erst wenn der Miet- oder Kaufvertrag unterzeichnet ist, ist die vereinbarte Provision verdient und fällig.