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Maklervertrag

Warum sollte man dem Makler einen Alleinauftrag erteilen?

 

Bestehende Risiken ohne Makleralleinauftrag oder wenn mehre Makler gleichzeitig tätig sind

Wer mit einem Immobilienmakler ohne Auftrag oder nur mit einem allgemeinen Auftrag zusammenarbeitet, verpflichtet den Makler zu keinen besonderen Aktivitäten, um den Auftrag voranzutreiben. Sicherlich wird er die Immobilie in seinem Bestand mit aufnehmen, aber tätig werden muss er nicht. Er könnte einfach abwarten, ob sich zufällig ein geeigneter Interessent meldet. Werden dann auch noch verschiedene Makler parallel beauftragt, wie es bei Allgemeinaufträgen immer noch geschieht, besteht das Risiko, dass der mögliche Käufer/Mieter, am Ende mehrmals die volle Provision zahlen muss. Zudem besteht die Gefahr, dass eine von mehreren Seiten angebotene Immobilie „zu Tode beworben“ wird. Es ist leider immer wieder festzustellen, dass die gleiche Immobilie im Anzeigenteil derselben Zeitung mehrfach inseriert wird und das teilweise sogar mit unterschiedlichen Preisen, Quadratmeterangaben usw.. Dies lässt in der Regel weder das Objekt selbst noch die Verkaufsabsicht des Eigentümers besonders vertrauenswürdig erscheinen. Nicht umsonst sagt man "Viele Köche verderben den Brei".

Gut beraten ist, wer einem kompetenten Makler einen Alleinauftrag erteilt

Nur mit dem Makleralleinauftrag verpflichten Sie den Makler für die Vertragslaufzeit zu intensiven Bemühungen, um den gewünschten Verkauf zu einem guten Abschluss zu bringen. Zu den Aktivitäten des Maklers zählen etwa, die Objektbewertung, die Erstellung eines Verkaufskonzepts und angemessene auf Kosten des Maklers durchgeführte Werbemaßnahmen. Im Gegenzug verzichtet der Auftraggeber darauf, andere Makler oder Dritte einzuschalten. Der Makler stellt bei einem Alleinauftrag sein ganzes Fachwissen, seine Verbindungen und seine Marktkenntnisse in den Dienst seines Kunden.

Wir von Kahl Immobilien empfehlen, einem Immobilienmakler immer einen Alleinauftrag zu erteilen.